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Link im redaktionellen Teil: „Abo bestellen“

Hinweis führt zunächst auf die Homepage einer Zeitschrift

Die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins bringt eine Fotostrecke mit zwölf Motiven, in der ein Basketball-Magazin zehn überragende amerikanische Basketball-Nachwuchsspieler vorstellt. Eines der Bilder zeigt die Titelseite des Magazins. Darunter befindet sich ein Link mit dem Hinweis „Abo bestellen“. Ein User der Online-Ausgabe beschwert sich darüber, dass die Kennzeichnung als Anzeige unterblieben sei. Die Wiedergabe des Abo-Hinweises hätte dies geboten. Nach Auffassung des Justitiariats des Nachrichtenmagazins erfährt der User beim Anklicken der Fotostrecke vorab, dass die Auswahl der abgebildeten Spieler sich an einer Bewertung des Fachmagazins orientiere. Die Online-Ausgabe übernehme gelegentlich ganze Texte aus dem Basketball-Magazin, natürlich entsprechend gekennzeichnet und ohne Gegenleistung veröffentlicht. Es werde lediglich ein Link auf die Homepage der Fachzeitschrift angegeben. Wenn der Beschwerdeführer glaube, es handele sich um eine Anzeige, so treffe gerade dies nicht zu. (2009)