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Schleichwerbung und Spaß im Schnee

Zeitung verwendet Vokabular von Werbe-Broschüren

“Darauf fährst du ab” titelt eine Boulevardzeitung über die Neuheiten eines Wintersportausrüsters. Im Text heißt es dann “garantiert puren einfachen Skispaß im Schnee”, “ein echtes Highlight für powderliebende Frauen”, “innovative technische Neuheiten” und “ein einmaliges Systemkonzept”. Der Beschwerdeführer sieht in der Veröffentlichung Schleichwerbung und wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion des Blattes stellt fest, der Presserat habe offensichtlich eine andere Definition von Schleichwerbung als die Redaktion. Laut der Brockhaus-Definition setze Schleichwerbung eine Gegenleistung voraus, was hier nicht der Fall gewesen sei. Sie empfiehlt den Mitgliedern des Beschwerdeausschusses dringend, zuweilen irgendeine deutsche Zeitung zu lesen. Dort würden tagtäglich Produkte vorgestellt, kritisiert und gelobt. Für den Inhalt des redaktionellen Teils sei immer noch die Chefredaktion verantwortlich und nicht der Presserat. Auch zukünftig werde allein die Chefredaktion entscheiden, ob ein Produkt von allgemeinem Interesse sei und in der Zeitung erwähnt werde. (2006)