Leserbrief an Dritte weitergegeben
Einsendung landete ohne Einverständnis beim bischöflichen Ordinariat
Eine Mutter schreibt an die Redaktion einer Regionalzeitung einen Leserbrief. Es geht um die Taufe ihres Kindes in einer bestimmten Kapelle. Die Kirchenleitung habe ihre Bitte mit der Begründung abgelehnt, Taufen würden grundsätzlich nur in der Pfarrkirche durchgeführt. Ein Anruf bei der Kirchenleitung habe an der Auskunft nichts geändert. Den Leserbrief veröffentlichte die Redaktion nicht. Die Mutter beschwert sich beim Presserat. Sie wirft der Zeitung vor, diese habe ihren Leserbrief und somit ihre Daten an die Kirchenleitung weitergegeben. Ein Anruf aus dem Ordinariat lasse diesen Schluss zu. Die Redaktion habe mit ihr nicht darüber gesprochen. Der stellvertretende Chefredakteur nimmt Stellung. Die Redaktion habe sich nach dem Kontakt mit der Mutter mit dem bischöflichen Ordinariat in Verbindung gesetzt, um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt (Taufe in der Kapelle oder in der Pfarrkirche) zu erhalten. Die Redaktion sei vom Einverständnis der Leserbriefschreiberin ausgegangen, in ihrem Fall beim Ordinariat zu recherchieren. Die Redaktion habe nach jahrelanger vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der kirchlichen Pressestelle dieser den Namen der Frau und den Inhalt des Leserbriefes zur Kenntnis gegeben. Nur so habe das Ordinariat konkret und auf den Fall bezogen antworten können. Da die Mutter bei einem Gespräch mit der Redaktion nicht auf ihrer Anonymisierung bestanden habe und die Pressestelle Diskretion zugesagt habe, habe die Redaktion ihr Vorgehen für vertretbar gehalten. Die Redaktion konnte nicht davon ausgehen, dass die kirchliche Pressestellung bei der Frau anrufen würde. Wie dem auch sei: Wäre der Leserbrief wie gewünscht erschienen, wären sein Inhalt und der Name der Einsenderin auch nicht geheim geblieben. Der stellvertretende Chefredakteur räumt ein, dass das Verhalten der Redaktion aus heutiger Sicht nicht korrekt gewesen sei. Er habe sich mit der Beschwerdeführerin in Verbindung gesetzt, sein Bedauern zum Ausdruck gebracht und sich ausdrücklich entschuldigt. (2009)