Persönlichkeitsrechte nicht verletzt
Zwei Jungen bei Rettungseinsatz in Schule ohne Verfremdung gezeigt
Eine Regionalzeitung berichtet über einen Rettungseinsatz. 18 Kinder einer Grundschule waren durch austretendes Gas in einem Klassenzimmer verletzt worden. Zum Artikel gehören drei Fotos. Darauf sind Feuerwehrleute im Einsatz zu sehen sowie ein Junge, der sich eine Atemschutzmaske vor das Gesicht hält. Das größte der drei Bilder zeigt zwei Jungen, die aus einem Krankenwagen herausschauen. Im Vordergrund sind zwei Rettungskräfte zu sehen, einer von hinten. Die Gesichter der Jungen sind klar zu erkennen. Der Beschwerdeführer, ein Leser der Zeitung, sieht in der Wiedergabe dieses Fotos einen Verstoß gegen Ziffer 8 der Pressekodex (Persönlichkeitsrechte). Aus seiner Sicht hätten die Gesichter der Jungen gepixelt werden müssen. Die Chefredaktion der Zeitung steht auf dem Standpunkt, es liege kein Verstoß gegen Ziffer 8 und hier besonders gegen Richtlinie 8.1 vor. Mit seiner Beschwerde versuche der Beschwerdeführer offensichtlich, die beiden abgebildeten Jungen in die Nähe von Opfern oder Tätern im Sinne der Richtlinie zu rücken. Das Foto mache jedoch deutlich, dass die beiden erkennbar nicht zu den Opfern bzw. Verletzten gehören. Tatsächlich seien sie routinemäßig in dem Rettungswagen untersucht worden. Auch sei das Foto nicht unangemessen sensationell. Es zeige lediglich einen Ausschnitt aus dem Einsatz der Rettungskräfte vor Ort. Der Chefredakteur schließt mit dem Hinweis, dass aufgrund der Ungewöhnlichkeit des Gasaustritts und der Ungewissheit über die Ursachen ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung auch in Form dieses Fotodokuments bestanden habe. (2008)