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Schleichwerbung auf Traumstraßen

In einem Sonderheft waren 16 Audi-Fahrzeuge zu sehen

Das Sonderheft eines Magazins beschäftigt sich mit den “Traumstraßen der Welt”. Auf vielen Bildern sind Autos der Marke Audi zu sehen. Der Beschwerdeführer sieht in der Präsentation Schleichwerbung für Audi. An exponierten Stellen des Heftes seien die neuesten Modelle des Fahrzeugherstellers zu sehen. Er ruft den Deutschen Presserat an. Der Chefredakteur der Zeitschrift teilt mit, bei der Darstellung der schönsten Routen in den dazugehörenden Weltgegenden tauchten naturgemäß Autos in Bildern und Berichten auf. In dem fraglichen Sonderheft seien auf 170 Seiten 207 Fotos zu sehen. Auf 16 davon sei ein Audi abgebildet. In der Ausgabe seien noch über 100 Autos anderer Marken vertreten. In dem Bericht über die Florida Keys habe der Zufall einen PT Cruiser von Chrysler vor die Kamera des Fotografen gebracht. Ansonsten seien Fotograf und Texter in einem Mietwagen gereist. Für die Reportage über die Alpenstraße habe sich der Fotograf einen Wagen bei der Pressestelle von Audi geliehen. Der Chefredakteur legt Wert auf die Feststellung, dass man sich nirgendwo über eine der abgebildeten Automarken geäußert habe. Er betont, dass Autofahr-Geschichten ohne die Abbildung von Autos aus blattmacherischen Gründen nicht wünschenswert seien. Insgesamt würden Berichte z. B. über den Broadway nicht dadurch schlechter, dass beiläufig ein Audi zu sehen sei. (2006)