Anführungszeichen – ja oder nein?
Fehlende Kennzeichnung einer Aussage führt zu einer Beschwerde
„Koch schadet Deutschlands Ruf“ – so lautet die Überschrift des Aufmachers auf Seite 1 in einer Regionalzeitung. Ohne Anführungszeichen. Im Interview mit der Zeitung hat sich Außenminister Steinmeier im Vorfeld der hessischen Landtagswahl sinngemäß so geäußert. Im Text zitiert die Zeitung Steinmeier. Die Kampagne Kochs gegen kriminelle Ausländer – und jetzt wörtlich - „ist nicht gut für unseren Ruf“. Ein Leser sieht in der Überschrift einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex. Darin ist die journalistische Sorgfaltspflicht geregelt. Das Steinmeier-Zitat sei nicht in Anführungszeichen gesetzt und somit nicht als solches erkennbar. Es sei für den Leser nicht erkennbar, ob es sich bei der Aussage in der Überschrift um eine Nachricht oder eine Meinungsäußerung handelt. Die Rechtsabteilung der Zeitung stellt fest, Anführungszeichen in der Titelzeile seien in diesem Blatt grundsätzlich nicht üblich. Dies gelte vor allem, wenn sich aus dem Zusammenhang mit der Unterzeile ergebe, dass es sich bei der Titelzeile um eine – wenn hier auch gekürzte - Äußerung handele, die im Rahmen des Interviews mit Frank-Walter Steinmeier gefallen sei. Sowohl aus der Unterzeile des Aufmachers wie auch im ersten Absatz des Textes werde deutlich, dass es sich bei der Äußerung um ein Zitat handele. (2008)