Wurde „Maddie“ verächtlich gemacht?
Leser fordert, Schutz der Satire im Grundgesetz abzuschaffen
Eine Satire-Zeitschrift macht einen Beitrag wie eine Lebensmittelwerbung auf. Es handelt sich um eine Satire über die verschwundene Madeleine McCann („Maddie“). Zu sehen sind verschiedene Produkte wie eine Flasche „Maddie“ im „Maggi“-Flaschen-Design, eine Tafel Kinderschokolade mit dem Porträt von Maddie, eine Flasche „Meister Proper“ und ein Karton „Brandt“-Zwieback, beide ebenfalls mit dem Foto des verschwundenen Mädchens. Dazu sind jeweils kurze Texte gestellt. Eine Überschrift lautet „Find Maddie – In Ihrem Supermarkt ist eine Maddie versteckt“. Ein Text lautet: „Hier kommt Maddie! Sie ist das bekannteste Gesicht der Welt – wenn nicht des ganzen Universums! Auf ausgewählten Produkten unseres Sortiments befindet sich ihr Porträt. Wer sie findet, darf sie einfach mitnehmen – und bezahlt nur die Hälfte!“ Etwas kleiner ist darunter zu lesen: „Angehörige und portugiesische Polizisten sind von der Teilnahme ausgeschlossen; der Einsatz von Suchhunden ist untersagt“. Ein Leser ist der Auffassung, das verschwundene britische Mädchen werde durch den Bericht verächtlich gemacht. Insbesondere in dem Satz „Wer sie findet, darf sie einfach mitnehmen – und bezahlt nur die Hälfte!“ sei eine Diffamierung und dürfe angesichts der zahlreichen Übergriffe auf Kinder in Deutschland von niemandem toleriert werden. Niemand dürfe diesen Vorfall teilnahmslos hinnehmen. Pädophile und Sadisten könnten sonst zu Verbrechen animiert werden. Der Beschwerdeführer fordert eine Grundgesetzänderung. Satire dürfe nicht dem Schutz des Artikels 5, Absatz 1, unterliegen. Satire werde heutzutage als ungehemmte Diffamierung definiert und schade daher der politischen Kultur im Lande. Die Satire-Zeitschrift nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung. (2007)