Berichterstattung im Wahlkampf
Wie oft hat sich der Abgeordnete in der Stadt sehen lassen?
Der Bericht der örtlichen Zeitung über den Wahlkampf in einer mittelgroßen Stadt trägt die Überschrift “Der Kandidat kam nur einmal in die Stadt”. In dem Artikel heißt es, der Landtagskandidat einer der Parteien habe sich im Wahlkampf nur einmal in der Stadt sehen lassen. Überdies sei ein Europaabgeordneter der Partei, der für eine Wahlveranstaltung angekündigt gewesen sei, nicht gekommen. Dessen Brüsseler Büro habe von dem Termin nichts gewusst. Die Zeitung stellt die Frage, ob man in diesem Fall von Wahlkampforganisation sprechen könne. Der angegriffene Kandidat kritisiert falsche Aussagen in dem Artikel und schaltet den Deutschen Presserat ein. So sei er nicht einmal, sondern viermal in der Stadt gewesen. Er habe weitere Termine im betreffenden Wahlkreis gehabt. Dass der Europaabgeordnete von dem Termin nichts gewusst habe, sei falsch. Vielmehr habe er abgesagt. Von mangelnder Wahlkampforganisation könne also nicht die Rede sein. Überdies sei er nicht – wie fälschlich dargestellt – in Niedersachsen, sondern in Stockholm geboren worden. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, bereits im Vorfeld der kritisierten Berichterstattung habe die Zeitung festgestellt, dass der betreffende Abgeordnete nur einmal in der Stadt aufgetreten sei. Dagegen habe die Partei nicht protestiert. Hätte sie das getan, wäre die Behauptung natürlich nicht wiederholt worden. Was den nicht gekommenen Europaabgeordneten betreffe, so habe die örtliche Parteivorsitzende der Zeitung gegenüber das Fernbleiben so geschildert: “Ich habe zwei, drei Tage vor dem Termin in seinem Brüsseler Büro angerufen. Die wussten von einem Termin in …. nichts.” (2006)