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Missbrauch von Schülern in 18 Fällen

Schüler und Eltern von der Elternvertretung per Brief informiert

Eine Regionalzeitung berichtet in einer Artikelserie über die Verurteilung eines Gymnasial-Lehrers wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen in 18 Fällen zu einem Jahr auf Bewährung. Die Zeitung berichtet, dass der Lehrer 38 Jahre alt sei und eine Zauber- und Varieté-Arbeitsgemeinschaft geleitet habe. Der Mann sei bei verminderten Bezügen vom Schuldienst suspendiert worden. Schließlich wird berichtet, dass sich der Lehrer das Leben genommen habe. Gegenstand der Berichterstattung ist auch ein Brief, den die Elternvertretung nach Abschluss des Strafverfahrens an die Eltern und damit an die Öffentlichkeit gerichtet habe. In diesem Brief sei es vor allem darum gegangen, wie wichtig es sei, dass Kinder zu Hause von Missbrauchsfällen berichten. Ein Leser der Zeitung moniert, dass der betroffene Lehrer durch die Angaben der Zeitung identifizierbar sei. Ihm missfällt auch die Art der Berichterstattung. Diese erwecke den Eindruck, die Zeitung wolle jemanden fertig machen. Die Zeitung lässt ihre Rechtsvertretung Stellung nehmen. Die Angaben über das Alter und die Tätigkeit des Lehrers sei nötig gewesen, um nicht andere Lehrer des Gymnasiums in Tatverdacht zu bringen. Selbstverständlich interessiere es nicht nur die betroffenen Schüler und deren Eltern, sondern auch die Öffentlichkeit, ob der verurteilte Lehrer noch weiter im Schuldienst bleibe oder nicht. In diesem Kontext sei die Redaktion ihrer Informationspflicht nachgekommen und habe auch über den Freitod des Lehrers berichtet. (2009)