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„Kinder-Greifer mit Warze“ war es nicht

Merkwürdiger Mathe-Lehrer kontaktiert Schüler und fragt sie aus

„Phantombild überführt falschen Mathe-Lehrer“ titelt eine Boulevardzeitung. Dem Bericht zufolge soll sich ein angeblicher Rechenpädagoge bei einem Gymnasium um einen Vortrag beworben, Schüler angesprochen und ausgefragt haben. An der Schule habe man ihn für einen Physiker einer benachbarten Universität gehalten. Die Zeitung berichtet, dass der Mann dem Phantombild des „dicken (…) Kinder-Greifers mit der Warze“ verblüffend ähnlich sehe. Zum Beitrag gehören zwei Fotos. Eines zeigt das Phantombild, das andere das Gebäude des Gymnasiums. Die Schulleiterin des Gymnasiums teilt im Rahmen ihrer Beschwerde mit, die Redaktion habe sie im Vorfeld der Veröffentlichung um ein Interview gebeten, das sie abgelehnt habe. Ihre Begründung: Es habe ihr fern gelegen, mit einem Interview in die laufenden Ermittlungen einzugreifen. Die örtliche Zeitung habe von ihr jedoch eine Stellungnahme erhalten, aus der die Boulevardzeitung ohne Quellenangabe zitiert habe. Hierdurch werde der Eindruck erweckt, sie, die Schulleiterin, habe mit der Redaktion des Boulevardblattes gesprochen. Die im Beitrag angeführten unhaltbaren Aussagen fielen auf sie zurück. In einem weiteren Schreiben weist die Pädagogin darauf hin, dass die an der Schule auftretende Person sich zwar seltsam benehme, mit der Person vom Phantombild jedoch nichts zu tun habe. Mit einem Anruf bei der Polizei hätte diese Frage schnell geklärt werden können. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits geklärt gewesen sei, dass die Person an der Schule nicht mit der Person auf dem Phantombild identisch sei. Im Bericht sei es um etwas anderes gegangen. Aufgrund der polizeilichen Suche mit Phantombild nach einem Mann seien die Vorgänge am Gymnasium erst offenbar geworden. Schüler des Gymnasiums hätten zunächst wegen des Phantombildes an den „Kindergreifer mit der Warze“ gedacht. Die Zeitung betont, die Berichterstattung decke sich mit der Darstellung in der örtlichen Zeitung. Deren Bericht werde von der Schulleiterin ausdrücklich als korrekt bezeichnet. Dass in der Boulevardzeitung die Nennung einer Quelle unterblieben sei, räumt die Rechtsabteilung ein. Dafür habe sich der Redaktionsleiter bei der Rektorin telefonisch entschuldigt. Er habe am Ende des Gesprächs den Eindruck gehabt, dass seine Entschuldigung angenommen worden sei. (2009)