Entscheidungen finden

Ein „Feldzug“ erbitterter Flugplatzgegner

Gegen den Aero-Club ging es mit „Haken und Ösen“ zur Sache

Unter der Überschrift „´Luftschlacht´ mit Haken und Ösen“ berichtet eine Regionalzeitung über die Auseinandersetzung zwischen dem Betreiber eines Segelflugplatzes (Aero-Club) und einigen Anwohnern. Dabei geht es unter anderem um die Auslegung eines Pachtvertrages, um Geräuschbelästigungen, die ordnungsgemäße Protokollierung von Flugbewegungen sowie um die Sicherheit im Umfeld des Flugplatzes. Ein Thema mit besonderer Brisanz sind Seilabstürze, von denen zwei von den Anwohnern fotografisch dokumentiert wurden. Die Aufsichtsbehörde, berichtet die Zeitung weiter, habe aber keinen der Vorfälle als Flugunfall eingestuft. Weiteren Streitthemen wie die geplante Nutzung der Anlage durch Geschäftsleute, die Einrichtung eines Golfplatzes mit Hotel und Lärmbelästigung durch Motorstarts über dem zulässigen Maß, werden die Standpunkte der Flugplatzbetreiber gegenübergestellt. Einige Beobachter sähen einen der Gründe für die Zerrüttung des ursprünglich guten nachbarschaftlichen Verhältnisses in den Aktivitäten einiger erbitterter Flugplatzgegner, die sich zuerst neben dem Flugplatzgelände niedergelassen und dann ihren „Feldzug“ eröffnet hätten. Drei der Anwohner beschweren sich beim Deutschen Presserat über den Bericht der Zeitung. Sie wehren sich gegen die Bezeichnung als „Flugplatzgegner“. Dies sei verleumderisch und beleidigend. Sie seien keine Gegner des Flugplatzes, sondern drängten lediglich auf die Einhaltung von Auflagen und Regelungen. Die im Artikel vorgenommene Verharmlosung der Seilabstürze auf das Wohngebiet sei unerträglich. Im Gegensatz zum Bericht sei einer der Abstürze von der Flugaufsicht nicht untersucht worden. Sie belegen dies durch ein Schreiben der Behörde. Die Beschwerdeführer beanstanden außerdem, dass der Autor des Berichts Mitglied des Aero-Clubs und damit parteiisch sei. Schließlich habe die Zeitung nicht das Gespräch mit den Flugplatzanliegern gesucht. Der Chefredakteur der Zeitung weist die Vorwürfe als substanzlos zurück. Der Begriff „Flugplatzgegner“ sei verwendet worden, weil sich einige Anwohner durch verschiedene Aktionen als eben solche gezeigt hätten. Außerdem diene der Begriff zur Unterscheidung zwischen den „militanten Anwohnern“ und der schweigenden Mehrheit der Bürger, die mit dem Flugplatz offensichtlich keine Probleme hätten. Die Zeitung zitiert aus einer Mitteilung der Landesluftfahrtbehörde, wonach die kritisierten Seilabstürze kein außergewöhnliches Ereignis seien. Sie könnten trotz ordnungsgemäßer Benutzung auf allen Segelflugplätzen gelegentlich vorkommen und stellten weder einen Flugunfall noch eine „schwere Störung beim Betrieb von Luftfahrzeugen“ dar. Schließlich teilt der Chefredakteur mit, dass der Autor seine Mitgliedschaft im Aero-Club schon vor zwanzig Jahren gekündigt habe und mit der Berichterstattung weder persönliche noch wirtschaftliche Interessen verfolgt habe. (2006)