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Menschenrechte von Mädchen verletzt

120 Millionen junge Frauen weltweit leiden unter gewalttätiger Praxis

Sowohl die Druck- als auch die Internet-Ausgabe einer überregionalen Zeitung berichtet unter der Überschrift „Verfolgt von einem Verdacht“ über eine in einer kleinen deutschen Stadt lebende äthiopische Familie. Die Beichterstattung konzentriert sich auf den Vorbehalt des Jugendamtes, die Äthiopier könnten auf einer Reise in die Heimat ihre Tochter beschneiden lassen. In der Zeitung kommen zwei äthiopische Ärzte in einem Leserbrief zu Wort. Thema ist der Streit zwischen deutschen und afrikanischen Gruppen über die Begriffe Beschneidung und Verstümmelung. Die Mitglieder des „Deutsch-Afrikanischen Ärztevereins“ glauben, dass mit geduldiger Überzeugungsarbeit Beschneidung bzw. Verstümmelung beendet werden könnten. Die Argumentation deutscher Gruppen geht in die Richtung, dass diese Haltung eher dazu führen werde, den Erfolg der Aktion gegen die Genitalbeschneidung zu gefährden. Eine Vertreterin von „Terres des femmes“ sieht in dem Beitrag der Zeitung presseethische Grundsätze verletzt. Der Autor verwechsle die rechtlichen Begriffe des elterlichen Sorgerechts mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das zuständige Gericht habe für einen teilweisen Entzug des Aufenthaltsrechts gestimmt, um zu vermeiden, dass die Eltern ihre Tochter nach Äthiopien bringen. Durch den Beitrag werde suggeriert, das Gericht habe den Eltern das Recht in vollem Umfang abgesprochen. „Terres des Femmes“ kritisiert auch die Verwendung des Begriffs „Beschneidung“. 120 Millionen Frauen seien von dieser Menschenrechtsverletzung betroffen. Beschneidung sei ein sachlich falscher Begriff. Es sei eine fatale Verharmlosung dieser gewalttätigen Praxis an Mädchen und Frauen. Über die Bezeichnung seien sich die Vereinten Nationen, die Weltgesundheitsorganisation und das Inter African Committee (IAC) einig. Die Beschwerdeführerin beklagt sich auch darüber, dass die Zeitung nur in einem Leserbrief zwei afrikanische Ärzte zu Wort kommen lasse, die die Genitalverstümmelung als „Kulturpraktik“ bezeichnet hätten. Sachlich bewertende und korrigierende Lesermeinungen seien nicht abgedruckt worden. Der Autor des umstrittenen Beitrags nimmt selbst Stellung. Der Vorwurf der Verwechslung rechtlicher Begriffe ist nach seiner Auffassung nicht gerechtfertigt. In seinem Artikel stehe die Passage: „(…) gibt es einen Beschluss des Amtsgerichts (…), der den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht teilweise entzieht“. Dies sei exakt die Wortwahl, die von „Terres des femmes“ eingefordert werde. (2009)