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Sterbehilfe-Gesetz noch nicht beschlossen

Zeitung schreibt, Bestimmung sei in Luxemburg bereits in Kraft

Unter dem Titel „Therapie, aber nicht bis zum Tod“ berichtet eine Regionalzeitung über das Thema Sterbehilfe. In einem beigestellten Kasten unter der Überschrift „Hohe Dunkelziffer“ heißt es: „Aktive Sterbehilfe ist in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg erlaubt“. Nach Auffassung eines Lesers der Zeitung ist die Aussage, Luxemburg betreffend, falsch. Das dafür geplante Gesetz sei vom Staatsrat zurückgewiesen worden. Dies habe er der Zeitung mitgeteilt, doch sei der Fehler nicht korrigiert worden. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung teilt mit, der kritisierten Aussage habe ein Gespräch der Redaktion mit der Deutschen Hospiz-Stiftung zugrunde gelegen. Nach der Veröffentlichung habe der Beschwerdeführer der Redaktion schriftlich mitgeteilt, dass der Luxemburger Staatsrat den Gesetzentwurf zurückgewiesen habe. Der Brief habe keine Aufforderung enthalten, ihn als Leserbrief abzudrucken. Der Leser habe einen zweiten Brief geschickt und verlangt, die „Falschmeldung“ zu korrigieren. Er habe der Zeitung vorgeworfen, ihre „Monopolstellung“ zu missbrauchen und Nachrichten zu unterdrücken. Richtig sei, dass das Luxemburger Parlament ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe in erster Lesung beschlossen habe. Der Staatsrat habe dann aber eine zweite Lesung verlangt. Damit sei das Gesetz noch nicht in Kraft. Es sei jedoch auch nicht richtig, dass es zurückgewiesen worden sei. (2008)