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Anonymisierung wieder aufgehoben

Ehefrauen schlagen zurück: “Zur Rache, Schätzchen!”

“Zur Rache, Schätzchen!” – überschreibt eine Illustrierte ihren Bericht über den Rachefeldzug von betrogenen Ehefrauen gegenüber ihren Ehemännern. So hat eine der Frauen eine Anzeige mit dem folgenden Wortlaut veröffentlicht: “Dem erfolgreichen öffentlich-rechtlichen Kollegen-Fortpflanzungsduo herzlichen Glückwunsch zum außerehelichen Firmenunfall. Es gratulieren die Ehefrau des Befruchters, sowie die ehelichen Söhne!” Zwar wurden in dem Artikel die Namen geändert, doch wurde daneben ein Faksimile der Anzeige mit den richtigen Namen gebracht. Im Artikel selbst kam überwiegend die Ehefrau zu Wort; dem Adressaten wurde jedoch kein Gehör verschafft. Die Beschwerdeführer sind der Auffassung, der Abdruck des Anzeigentextes mit den vollständigen Namen verstoße gegen Ziffer 8 des Pressekodex. Für diese Art der Berichterstattung bestehe kein öffentliches Interesse. Sie wenden sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Illustrierten räumt ein, dass der Artikel ohne vorherige Recherche bei den Betroffenen verfasst wurde. Der Artikel zum Thema Rache sei einseitig aufgebaut, was auf das Thema an sich zurückzuführen sei. Es würde sowohl die Sicht eines Rächers als auch die eines Opfers im Allgemeinen dargestellt und als solche glossiert. Für den Leser werde deutlich, dass die genannten Beispiele eine rein subjektive Sicht der Dinge verkörperten. Die Illustrierte macht deutlich, dass die Redaktion die Veröffentlichung heute anders gestalten würde. Insbesondere soll künftig bei vergleichbaren Berichten eine komplette Anonymisierung vorgenommen werden. Der zuständige Ressortleiter habe sich bei den Betroffenen entschuldigt. (2006)