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Aussagen mit wahrem Tatsachenkern

Leser sieht Manipulation von jungen Leuten in einer Jugendzeitschrift

In einer Jugendzeitschrift erscheint eine Rubrik unter dem Titel „In & Out“. Im letzten Absatz heißt es: „Roland Koch: Wochenlang hetzte der CDU-Politiker gegen Jugendliche, drohte mit Boot-Camps und Knast für Kinder. Deswegen wollte ihn auch fast keiner mehr wählen – Hessenwahl verpatzt, Karriere vor dem Aus!“. Ein Leser sieht eine Manipulation von Jugendlichen durch Verallgemeinerungen, Weglassungen und falsche Aussagen in diesem Absatz. Die Stabsstelle Medienrecht des Verlages teilt mit, in der Rubrik „In & Out“ gebe die Redaktion Bewertungen aktueller Geschehnisse ab. Dabei würden auch moralische Standpunkte vertreten. Bei diesen Bewertungen handele es sich ausschließlich um Meinungsäußerungen, wobei der Begriff Meinung nach Artikel 5 des Grundgesetzes allgemein weit zu fassen sei. Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen fielen grundsätzlich in diesen Schutzbereich. Der in den Aussagen enthaltene Tatsachenkern sei wahr und deshalb nicht zu beanstanden. Die Grenze zur Schmähkritik werde nicht überschritten. An dieser Bewertung ändere es auch nichts, dass es sich bei dem Blatt um eine Jugendzeitschrift handele. Deren Lesern könne nicht ohne weiteres ein politisches Urteilsvermögen abgesprochen werden. Die redaktionelle Freiheit der Medien bemesse sich auch nicht nach den Fähigkeiten ihrer Leser. (2008)