Entscheidungen finden

Von siebzehn Fehlern zwölf entdeckt

Zeitung testet Zuverlässigkeit einer Suchmaschine

Eine überregionale Zeitung stellt in einem Beitrag die Frage, wie sicher eine bestimmte Suchmaschine sei. Sie hat Einträge verfälscht, um zu überprüfen, ob und wenn ja wie schnell die Fehler entdeckt würden. Nach vier Wochen teilt die Zeitung den Lesern mit, dass von 17 gefälschten Einträgen zwölf entdeckt und korrigiert worden seien. Fünf Fehler stünden immer noch unverändert in der Suchmaschine. Ein Leser sieht in der Aktion der Zeitung eine unlautere Recherche. Sie hätte auch ohne eigene Fälschungen Beispiele für fehlerhafte Eintragungen finden können. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Autor des kritisierten Beitrages erläutert, dass die Technik, politische oder gesellschaftliche Institutionen durch journalistische Aktivität auf eventuelle qualitative Mängel hin zu testen und danach über die Mängel zu berichten, zu den eingeübten und wohlbegründeten Methoden auch des seriösen Journalismus gehöre. Bekanntestes Beispiel seien die immer wieder von Reportern in Flughäfen unternommenen Versuche, mit unerlaubten Substanzen oder Gegenständen durch die Kontrollen zu kommen. Der Journalist verhalte sich in solchen Fällen wie ein Prüfer, der die Verlässlichkeit einer Institution in Einzelfällen teste. Mit unlauterem, voyeuristischem oder sonstwie bloßstellendem Boulevardjournalismus habe dies nichts zu tun. In der Beschwerde – so der Autor – werde vor allem übersehen, dass er in dem Artikel sein Vorgehen aufdecke, um in der Tat jegliche Unlauterkeit zu vermeiden. Den Nutzern sollten die Stärken, aber auch die Schwächen der Suchmaschine vor Augen geführt werden. (2006)