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Der Mann, den es so nicht gab

Bei der Veröffentlichung eines Leserbriefes fiel ein „n“ weg

In einer Lokalzeitung erscheint ein Leserbrief unter der Überschrift „Unsinniger Streik“ und mit dem Absender „Klaus-Jürgen Wicher aus …“. Ein Leser mit anderem Vor-, aber gleichem Familiennamen tritt als Beschwerdeführer auf. Er teilt mit, dass es in der Stadt einen Klaus-Jürgen Wicher nicht gebe. Zum Beweis legt er eine entsprechende Auskunft der Stadtverwaltung vor. Der Geschäftsführer des Verlages der Zeitung schickt eine Kopie des Originals des veröffentlichten Leserbriefes. Die Redaktion habe jetzt festgestellt, dass seinerzeit der Fehlerteufel sein Unwesen getrieben habe. Der Leserbriefschreiber heiße nicht Wicher, sondern Wichern. Dies sei letztlich jedoch unerheblich, da mit oder ohne „n“ keine publizistischen Grundsätze verletzt worden seien. (2007)