Kandidat stand gar nicht zur Wahl
Chefredaktion: Meldungen erscheinen dann, wenn sie relevant sind
Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „…(Name genannt) fiel bei der Dezernentenwahl durch“ über die gescheiterte Bewerbung des SPD-Oberbürgermeisterkandidaten bei der Neubesetzung einer Dezernentenstelle. Der amtierende Oberbürgermeister, bei der bevorstehenden Wahl sein Gegenkandidat, hatte ihn zuvor nicht als Dezernenten vorgeschlagen, sondern einen anderen Kandidaten vorgezogen. Ein Leser, der den Deutschen Presserat anruft, führt an, dass mit der Überschrift der falsche Eindruck erweckt werde, als sei der SPD-Kandidat bei der Wahl 2005 unterlegen. Er habe jedoch gar nicht zur Wahl gestanden. Es sei außerdem fragwürdig, ob der Hinweis auf die gescheiterte Bewerbung überhaupt unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsrechts erfolgen konnte. Er trage nichts Wesentliches zur heutigen Kandidatur als Oberbürgermeister bei. Der Beschwerdeführer verweist auf eine Pressemitteilung der SPD. In deren letztem Satz stehe, dass sich der Kandidat vergeblich um die Dezernentenstelle beworben habe. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass sich die Formulierung „…fiel bei Dezernentenwahl durch“ nicht zwingend auf das Ergebnis eines Wahlgangs beziehe, sondern auf die Tatsache, dass der Bewerber nicht zur Wahl vorgeschlagen wurde und demzufolge die Dezernentenstelle nicht bekommen habe. Zu der Pressemitteilung erklärt die Redaktion, sie behalte sich vor, Themen dann aufzugreifen, wenn sie es für relevant halte. (2006)