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Richtlinie 7.1 des Pressekodex von kritisierter Zeitung beachtet

Unter der Überschrift „Repräsentative Räumlichkeiten“ berichtet eine Lokalzeitung über eine Rechtsanwaltspraxis und ihr neues Domizil. Der Beitrag steht gemeinsam mit zwei Beiträgen („Investieren Sie in Ihre Zukunft“ und „Frühlings-Ostermarkt“) unter der Rubrik „Wirtschaft direkt – PR-News aus dem Geschäftsleben“ und dem kleinen Hinweis „Anzeigen“ im Blatt. Ein Leser der Zeitung ist der Ansicht, dass sich dem Leser erst auf den zweiten Blick erschließt, dass es sich bei diesen Beiträgen um bezahlte Werbung handelt. Er wendet sich an den Deutschen Presserat, weil er einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex vermutet. Die Redaktion teilt mit, dass sie regelmäßig unter der genannten Rubrik über interessante Neuigkeiten, Jubiläen, Geschäftseröffnungen oder Firmensitzverlegungen berichte. Durch die Kennzeichnung dieses Bereiches mit der grafisch groß gestalteten Rubrik „Wirtschaft direkt – PR-News aus dem Geschäftsleben“ erkenne der Leser unmissverständlich, dass es hier um PR-Beiträge geht. So sei es auch im konkreten Fall. Bei dem beschriebenen Haus handele es sich um ein imposantes Bauwerk im Stadtbild, in das vor einiger Zeit ein Rechtsanwalt seine Büroräume verlegt habe. (2007)