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Betrügerbande zockt Rentner ab

Kennzeichnung als „Bande von Sinti und Roma“ ist diskriminierend

„Betrüger zockten Rentner ab“ titelt eine Boulevardzeitung. Thema ist das Vorgehen einer Betrügerbande, deren Mitglieder sich als Bankangestellte ausgegeben und unter anderem eine 84-jährige Frau bestohlen haben. In dem Bericht werden die mutmaßlichen Täter als „Bande von Sinti und Roma“ bezeichnet. Der Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex sowie gegen Richtlinie 12.1 (Diskriminierung, Berichterstattung über Straftaten). Den Sinti und Roma würden allgemein strafbare Verhaltensweisen unterstellt. Dadurch würden Vorurteile geschürt und eine Minderheit stigmatisiert. Kriminalität wie in diesem Fall habe nichts mit der Zugehörigkeit zu einer Minderheit zu tun. Die Rechtsabteilung des Verlags hält die Beschwerde für offensichtlich missbräuchlich, da der Zentralrat bereits vor der Anrufung des Presserats Kontakt mit der Zeitung aufgenommen habe mit dem Ziel, dieser vorab die Möglichkeit zur Stellungnahme und zu einem korrigierenden Artikel zu geben. Der Verlag habe abgelehnt. Unter Hinweis auf die Auseinandersetzung zweier Repräsentanten der Sinti anlässlich einer Holocaust-Gedenkfeier im Bundesrat müsse davon ausgegangen werden, dass es dem Zentralrat allein darum gehe, seinen Führungsanspruch gegenüber der „Sinti-Allianz Deutschland“ zu behaupten. Dem Beschwerdeführer gehe es nicht um die Wahrung des Pressekodex, sondern um die Einschüchterung bereits im Vorfeld. Man wolle offenbar eine Plattform für eigene Ziele erhalten. (2009)