Die Fotos der Fürther Landrätin Dr. Pauli
Würde nicht verletzt: Sie war mit Veröffentlichung einverstanden
Ein Hochglanz-Magazin veröffentlicht eine Fotostrecke und einen Artikel. Im Mittelpunkt der Berichterstattung: Die Fürther Landrätin Dr. Gabriele Pauli. Ein Leser sieht einen Verstoß gegen die Präambel des Pressekodex und die Menschenwürde von Frau Pauli. Er ruft den Deutschen Presserat an, weil das Magazin nach seiner Meinung bewusst Paulis Ansehen beschädigt habe. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift teilt mit, die Würde der Landrätin sei nicht verletzt worden. Alle im Text enthaltenen Zitate seien mit ihr besprochen und von ihr abgesegnet worden. Die abgebildeten Fotos seien ihr noch während des „Shootings“ (auch „Fotografierens“) groß am Computerbildschirm gezeigt worden. Von der geplanten Veröffentlichung sei Frau Pauli begeistert gewesen, so die Rechtsvertretung der Zeitschrift. Weitergehende Absprachen, insbesondere im Hinblick auf eine Autorisierung, habe es nicht gegeben. Einen Tag vor der Veröffentlichung sei Frau Pauli anlässlich der Vorbereitung einer TV-Sendung mit dem fertigen Artikel konfrontiert worden. Laut Auskunft der TV-Redaktion habe sie sich über die „schönen Bilder“ gefreut und auch über die Überschrift geschmunzelt. Die lautete „Sankt Pauli“. Eine Verletzung ihrer Würde habe sie wohl kaum empfunden, da sie auch nach der Veröffentlichung mehrmals in der Öffentlichkeit betont habe, dass sie die Fotos ästhetisch und ansprechend finde. Etwaige anzügliche Gedanken seien Sache des jeweiligen Betrachters. Konsequenterweise – so die Zeitschrift am Ende ihrer Stellungnahme – habe die Landrätin den zunächst eingereichten Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung, die sie mit einer angeblichen Nicht-Autorisierung der Fotos begründet hatte, zurückgenommen und alle entstandenen Kosten des Verfahrens übernommen. Auch die von ihr angestrengte Presseratsbeschwerde sei zurückgezogen worden. (2007)