…als sei der Beitrag von der Kanzlei bezahlt
Verstoß gegen Grundsatz der Trennung von Redaktion und Werbung
Eine Fachzeitschrift für Rechtsfragen veröffentlicht in unterschiedlichen Ausgaben unter der Rubrik „Im Profil“ Beiträge, in denen Rechtsanwaltskanzleien vorgestellt werden. Ein Rechtsanwalt, in diesem Fall Beschwerdeführer, vermutet in den Veröffentlichungen redaktionell gestaltete Anzeigen, die nicht als Werbung erkennbar seien. Die Redaktion der Zeitschrift teilt mit, dass man unter der Rubrik „Im Profil“ im Vier-Wochen-Rhythmus unter anderem interessante Konzepte von Rechtsanwaltskanzleien vorstelle. Ziel sei es, mit dieser Art von Beiträgen die Anwaltschaft für die hohe Bedeutung von Kanzleikonzepten zu sensibilisieren. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass man selbstverständlich für diese redaktionelle Berichterstattung nicht bezahlt worden sei. (2009)