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Sexuelle Orientierung für Sachbezug irrelevant

Zwei verheiratete Männer sollen alte Leute um ihr Geld gebracht haben

„Schwules Paar soll alte Leute bestohlen haben“ titelt eine Regionalzeitung über eine Gerichtsverhandlung wegen Betruges. Angeklagt sind zwei Männer, die miteinander verheiratet sind. Im Bericht wird das Vorgehen der beiden mutmaßlichen Täter erläutert und beschrieben, wie sie ältere Menschen um Geld betrogen haben sollen. Ein Leser der Zeitung sieht in der nach seiner Meinung reißerischen Darstellung der sexuellen Orientierung der beiden Angeklagten einen Verstoß gegen die Ziffer 12, Richtlinie 12.1, des Pressekodex. Der Hinweis trage nicht zum Verständnis des geschilderten Sachverhalts bei. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Beziehung der beiden Angeklagten zueinander für relevant, da die Ehe auch bei einem heterosexuellen Paar benannt worden wäre. Dies etwa in der Art: „Ehepaar soll alte Leute bestohlen haben“. Im Kern wäre also ein heterosexuelles nicht anders als ein homosexuelles Paar behandelt worden. Im Übrigen habe einer der Angeklagten von sich aus auf seine HIV-Erkrankung hingewiesen. Dies könne es zwar auch bei heterosexuellen Paaren geben. Belegt sei aber auch, dass diese Krankheit in homosexuellen Beziehungen häufiger auftrete. (2009)