Harte Kritik am Kreisbrandmeister
Forum-Eintrag ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt
Der 60-jährige Wirt eines brennenden Lokals wird gefesselt aufgefunden. Die Online-Ausgabe der regionalen Zeitung berichtet, dass eine Mordkommission eingerichtet worden sei, um den Vorfall aufzuklären. Der Kreisbrandmeister und seine Feuerwehrkollegen befreien den Wirt aus seiner bedrohlichen Lage. In dem zum Artikel gehörenden Internet-Forum erscheint ein Beitrag von „ZF“ mit dem folgenden Wortlaut: „Ich bin etwas erschrocken: Was unser lieber Herr KBM (Kreisbrandmeister, d. Red.) da ´mal wieder´ abgezogen hat, das ist so langsam nicht mehr tragbar. Er bringt nicht nur sich, sondern zeitweise auch andere Personen in Gefahr. Ein KBM sollte es eigentlich wissen. Wenn Herr (…) Held spielen will, dann soll er wieder in die Reihe treten und seinen Posten an den Nagel hängen. Vielleicht ist es Zeit für einen ´Wachwechsel´. Was muss noch alles passieren, bevor man dem Herrn KBM die ´Macht´ entzieht? Ich bin selber Führungskraft und kriege bei solchen Einsätzen das kalte Grauen. Wenn ich sehe, wie meine ´Kollegen´ sich aufführen oder einen Einsatz führen. Man sollte die Ausbildung erweitern und solche ´Eskapaden´ von unserem KBM aufzeigen und endlich abstellen. Es ist an der Zeit. Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr.“ Beschwerdeführer ist der angegriffene Kreisbrandmeister. Er sieht die zitierte Passage als üble Nachrede und Verleumdung. Die Angriffe entbehrten jeglicher Grundlage. Seine Bitte an die Redaktion, ihm den Namen des Schreibers mitzuteilen, sei abschlägig beschieden worden. ZF treibe schon seit langem unter wechselnden Namensabkürzungen sein Unwesen gegen die Feuerwehren der Gegend. Laut Meinung des Chefredakteurs argumentiert der Kreisbrandmeister nicht logisch. Wenn er den Autor des Textes nicht kenne, könne er folgerichtig nicht wissen, ob es sich bei diesem und anderen Schreibern um ein und denselben Verfasser handele. Der oben zitierte Kommentar sei aus seiner – des Chefredakteurs – Sicht keine üble Nachrede. Er sei lediglich die Meinungsäußerung eines Nutzers der Online-Ausgabe. Der Chefredakteur schließt seine Stellungnahme mit der Anmerkung, dass die Online-Redaktion tagsüber regelmäßig die Kommentierungen zu Artikeln prüfe und diejenigen lösche, in denen Personen beleidigt oder verunglimpft würden. In diesem Fall habe dazu kein Anlass bestanden. (2009)