Sichtweise der Zeitung nicht korrekt
Redaktion stellt falsche Tatsachenbehauptung im Kommentar auf
„Der merkwürdige Weg eines Stadtratsantrags“ steht über dem Kommentar einer Regionalzeitung. Die Autorin äußert darin die Ansicht, dass die CDU-Fraktion im Stadtrat einen Antrag mit einer Idee vorgelegt habe, die nicht von ihr stamme. Der Beschwerdeführer, Mitglied der CDU-Fraktion, wendet sich an den Deutschen Presserat, weil er der Auffassung ist, dass die Sichtweise der Zeitung nicht korrekt sei. Der von der Redakteurin erzeugte Eindruck sei falsch. In der Begründung des Antrags werde bereits auf einen Beschlussentwurf aus der Sitzung des Ältestenrats hingewiesen. Dadurch werde klar, dass die Idee nicht von der CDU stamme. Die CDU habe lediglich mit ihrem Antrag die Einstellung notwendiger Haushaltsmittel erreichen wollen. Sie habe nicht den Eindruck erwecken wollen, als sei die Idee zu dem Antrag von ihr. Die Chefredaktion der Zeitung erläutert zum Verständnis des Sachverhalts, dass der Bürgermeister der Verbandsgemeinde einen Beschlussvorschlag für den Ältestenrat im Januar formuliert habe. Der Bürgermeister der Stadt habe anschließend berichtet, dass der Ältestenrat nicht an der Umsetzung oder Weiterberatung des Vorschlags interessiert sei. Im Februar habe die CDU-Fraktion dann einen Antrag vorgelegt, der den Beschlussentwurf zum Gegenstand hatte und von der CDU als Beschlussentwurf aus der Sitzung des Ältestenrats deklariert wurde. Bei der von der Kommentatorin gewählten Formulierung „Nun wurde er als CDU-Idee präsentiert“ handele es sich um eine erklärende Meinungsäußerung. Auch wenn die CDU den Antrag nicht ausdrücklich als ihre Idee bezeichnet habe, hätten unbeteiligte Beobachter, wie es Journalisten nun einmal seien, aufgrund der Chronologie der Ereignisse folgern müssen, dass sich die CDU mit ihrem Antrag die Idee Dritter zu eigen machte, der sie im Vorfeld eher ablehnend gegenüber gestanden hatte. (2007)