Redaktion zitiert korrekt aus einem Protokoll
Autorin hat ihr zugetragene Äußerung sorgfältig recherchiert
Eine Lokalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Bürgermeister stärkt seinem Amtsleiter den Rücken“ einen Beitrag über eine lokalpolitische Auseinandersetzung in einer Kleinstadt. Auslöser ist ein Antrag der FDP, in dem die Formulierung „noch amtierender Bauamtsleiter“ verwendet wird. Die Zeitung berichtet über die dadurch ausgelöste Debatte, innerhalb derer auch ein Vertreter der FDP zu Wort kommt. Die Redaktion zitiert ihn und nennt als Quelle das Protokoll der betreffenden Sitzung: Zitat: „Wir haben ein anderes Interesse als Sie und deshalb bleiben wir auch bei dieser Formulierung“. Der Zitierte ist in diesem Fall Beschwerdeführer. Er sieht sowohl das Wahrhaftigkeitsgebot nach Ziffer 1 als auch das Sorgfaltsgebot nach Ziffer 2 des Pressekodex verletzt. Die Autorin erwecke den Anschein, als zitiere sie wörtlich aus dem Sitzungsprotokoll. Dieser Schein trüge jedoch, sagt der Beschwerdeführer. Als der fragliche Beitrag erschienen sei, habe das angebliche Protokoll gar nicht existiert. Wenn in einer solchen Niederschrift wörtlich zitiert werden solle, müsse ein Antrag auf ein Wortprotokoll gestellt werden. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Der Beschwerdeführer spricht von einer bewussten Irreführung der Leser. Die Redaktionsleiterin, die zugleich Autorin des kritisierten Beitrages ist, stellt fest, sie habe eindeutig geschildert, woraus sie zitiere. Sie habe nicht den Eindruck erweckt, dass sie selbst mit dem Zitierten gesprochen habe. Das Zitat vom „noch amtierenden Bauamtsleiter“ sei ihr zugetragen worden. Pflichtgemäß und im Sinne der journalistischen Sorgfaltspflicht habe sie den Bürgermeister zu der Angelegenheit befragt. Der habe von der Diskussion in der Stadtvertretung und von einem Brief berichtet, den er an den FDP-Fraktionsvorsitzenden geschickt habe. Der Bürgermeister habe ihr, der Autorin, zugesagt, ihr die Mitschrift der fraglichen Sitzung in Auszügen zuzuschicken. Diese Mitschrift sei von der Stadtverwaltung ausdrücklich als Protokoll-Auszug bezeichnet worden. Daraus habe sie zitiert. (2009)