Verdeckte Recherche manchmal unvermeidlich
Autor nahm an Seminar teil, ohne sich als Journalist auszuweisen
Unter der Überschrift „Jugend ohne Sex“ berichtet eine überregionale Zeitung über ein Seminar zum Thema Sexualität und Lebensglück. Der Autor schildert die Eindrücke, die er als Teilnehmer des Treffens in einem süddeutschen Kloster gewinnen konnte. Der Beitrag ist mit einer Karikatur illustriert, auf der unter anderem der Papst zu sehen ist und mit der das Thema visualisiert werden soll. Die Leiterin des Seminars findet in dem Beitrag aus ihrer Sicht falsche und ehrverletzende Tatsachenbehauptungen und Zitate. Der in dem Artikel erhobene Vorwurf, sie verbreite militanten Schwulenhass, sei unwahr und ehrverletzend. Es sei nicht richtig, dass sie über Schwule geschimpft habe. Am Anfang des Artikels werde – so die Beschwerdeführerin, die den Deutschen Presserat anruft – der Eindruck erweckt, als sei eine diskriminierende Darstellung von Homosexualität das Hauptthema des Seminars gewesen. Dieser Teil habe lediglich 20 Minuten beansprucht. Sie habe dabei nicht von einer Krankheit gesprochen, sondern mit Berufung auf wissenschaftliche Untersuchungen gesagt, dass Homosexualität eine Störung der Geschlechtsidentität darstelle, die geheilt werden könne. Beides seien völlig unterschiedliche Aussagen. Die Behauptung, im Seminar sei der Satz gefallen, dass „Kondome nicht vor Aids schützen“, sei eine böswillige Verfälschung. Die Referentin, die den Satz gesagt haben soll, habe auf die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien hingewiesen, wonach Kondome kein sicherer Schutz gegen Aids seien. Die Beschwerdeführerin kritisiert weiter die verdeckte Recherche des Autors. Er habe Seminarteilnehmer ausgehorcht, ohne zu sagen, dass er Journalist sei. Das sei ein Verstoß gegen Ziffer 4 des Pressekodex (Grenzen der Recherche). Schließlich sieht die Seminarleiterin eine Verletzung religiösen Empfindens durch die Karikatur. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass der Autor des kritisierten Beitrags bewusst darauf verzichtet habe, Teilnehmer und Mitwirkende des Seminars – mit Ausnahme der Leiterin – zu identifizieren. Er habe an einem öffentlich zugänglichen Seminar teilgenommen und noch nicht einmal den Ort der Veranstaltung näher beschrieben. Der Autor bleibe dabei, dass die von ihm genannten Zitate so gefallen seien. Die Karikatur mögen manche geschmacklos finden, anderen könne sie als zu zahm erscheinen – in jedem Fall sei die Veröffentlichung durch die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst gedeckt. Der Chefredakteur schreibt, es sei Ziel des Artikels gewesen, den Lesern Einblick in eine gewisse konservative und streng gläubige Szene zu ermöglichen. Die Art und Weise, wie sich gewisse Gruppen und Akteure in der Öffentlichkeit darstellten, stehe im Widerspruch zu Meinungen und Inhalten, die sie tatsächlich verträten. Insofern hätten Journalisten nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie interviewten Aussteiger oder sie benutzten die Methode der verdeckten Recherche. Im konkreten Fall habe sich letztere angeboten. (2006)