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Wenn Frauen Karriere machen wollen

Buchhinweise verstoßen nicht gegen den Trennungsgrundsatz

Eine Zeitschrift befasst sich mit dem Thema Karriere-Coaching für Frauen. In einer Bildunterzeile wird auf das Buch einer Beraterin hingewiesen. Diese wird in der gleichen Ausgabe in einem Porträt vorgestellt. Auch in diesem Beitrag ist von dem Buch die Rede. Ein Leser der Zeitschrift hält den Hinweis im Bildtext für überflüssig. Zwei Buchverweise hält er für Schleichwerbung. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift nimmt zu dem Vorwurf keine Stellung, weil sie in dem Kritiker ihrer Berichterstattung einen „notorischen Beschwerdeführer“ zu erkennen glaubt. Bei den monierten Teilen der Berichterstattung handele es sich im Übrigen nicht um Schleichwerbung, so dass keine Verletzung des Trennungsgrundsatzes vorliege. Die Zeitschrift weist darauf hin, dass sie gegenüber dem Presserat keine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben habe. (2008)