Am Bericht war nichts falsch oder unkorrekt
Fachzeitschrift beschafft ihr Material aus korrekten Quellen
Eine Fachzeitschrift berichtet über den Sanierungsplan für einen Landesverband einer Gewerkschaft. Darin wird neben anderem erwähnt, dass die Gläubiger dem Plan zugestimmt hätten. Die Beschwerdeführerin behauptet, dass der Bericht falsch sei. Auch seien bei der Informationsbeschaffung unlautere Recherchemethoden angewandt worden, denn die Redaktion habe sich Zugang zu Informationen aus einem nichtöffentlichen Verfahren beschafft. Die Chefredaktion der Fachzeitschrift teilt mit, ihre Meldung habe völlig richtig die Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts wiedergegeben. Richtig sei auch, dass die Gläubiger zuvor dem Insolvenzplan zugestimmt hätten. Es werde in dem Artikel nicht behauptet, dass sämtliche Gläubiger dem Plan zugestimmt hätten, was für einen Insolvenzplan auch nicht erforderlich sei. Die Zeitschrift habe weder vertrauliche Dokumente veröffentlicht, noch unlautere Methoden angewandt. Eine Gegendarstellung habe die Redaktion nicht abdrucken können, weil sie nicht den formalen Anforderungen entsprochen habe. (2008)