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Enten-Rennen brachte keinen Gewinn

Zeitung hätte die Tatsachen wahrheitsgetreu wiedergeben müssen

Fünftausend Gummi-Enten schwimmen für einen guten Zweck flussabwärts. Der Erlös der Aktion kommt mehreren Kindergärten zugute. Die örtliche Zeitung berichtet mehrmals. Einer ihrer Leser wirft der Redaktion ungenügende Recherche vor. Die Zahl der teilnehmenden Personen sei mit 3000 viel zu hoch gegriffen. Sein Leserbrief, in dem es um die Teilnehmerzahl ging, sei nicht abgedruckt worden. Der Beschwerdeführer sieht einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex (journalistische Sorgfaltspflicht). Der Leser hält der Redaktion auch unerlaubte Werbung für ein Autohaus vor. Die Spendenübergabe nach dem Rennen sei fingiert gewesen. Der Bürgermeister habe Haushaltsmittel dazu verwendet, um den Kindergärten doch noch die zuvor angekündigte Summe zukommen lassen zu können. Die Redaktion habe von diesem Umstand gewusst, in ihrer Berichterstattung jedoch die Öffentlichkeit getäuscht. Der Chefredakteur der Zeitung teilt in seiner Stellungnahme mit, die Redaktion habe sich im Wesentlichen auf Angaben des Veranstalters sowie der beteiligten Bürgermeister gestützt. Bei der Veranstaltung sei zwar kein Gewinn gemacht worden, doch hätten die Kindergärten – wie angekündigt – Spenden bekommen. Darüber habe die Zeitung berichtet. Auslöser für die Beschwerde sei der Frust des Beschwerdeführers, dass er nicht selbst die Veranstaltung habe vermarkten dürfen. Dies habe er bei einem seiner Anrufe bei der Redaktion durchblicken lassen. (2007)