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Junger Mord-Zeuge ist identifizierbar

Zehnjähriger bekommt mit, wie sein Onkel erstochen wird

Eine Großstadtzeitung berichtet unter der Überschrift „Der einzige Zeuge“ über einen Mordfall. Einziger Zeuge ist ein zehnjähriger Junge, der miterlebte, wie sein Onkel von seinem Untermieter erstochen wurde. Zum Beitrag auf der Titelseite gehört ein Foto, das zeigt, wie der Junge von Beamten aus dem blutverschmierten Treppenhaus hinausgeführt wird. Sein Gesicht ist gepixelt. Ein Leser sieht einen Verstoß gegen den Jugendschutz nach Ziffer 11 sowie einen Verstoß gegen Ziffer 8 (Persönlichkeitsrecht) des Pressekodex. Der Junge sei nur mittelbar betroffen von dem Verbrechen. Er sei nur Zeuge. Durch die Veröffentlichung würde er möglicherweise sogar in Gefahr gebracht. Laut Pressekodex seien die Namensnennung und die Abbildung in einem solchen Fall unzulässig. Eine Stellungnahme der Zeitung lag bis zum Zeitpunkt nicht vor. (2009)