Musikgenuss durch Streit gestört
Mutter verlässt unter Protest mit ihrem Kind ein Kirchenkonzert
Eine Frau hat Streit mit einem älteren Herrn und verlässt mit ihrem Kind die Kirche. Über den Vorfall berichtet die örtliche Zeitung und sie kommentiert ihn auch. In dem Meinungsartikel kritisiert der Autor den Mann: „Wenn aber derart Gesinnte an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen, die sich als ´Musikalische Späße für Groß und Klein´ ausdrücklich an Familien mit Kindern wenden, und zornig den Ausschluss der Kleinen einfordern, dann grenzt dies an Unverschämtheit. (…) Nein, nicht die Kinder sollen von solch einem Konzert nach Hause geschickt werden, sondern derart grantelnde Zeitgenossen“. Der Betroffene kritisiert Bericht und Kommentar. Der Vorfall habe sich anders abgespielt. Nachdem ein sehr unruhiges Kleinkind ihn und andere Konzertbesucher gestört habe, habe er in der Pause gesagt, es wäre für die Zuhörer und das Kind besser, wenn die Mutter mit ihrem Sprössling die Kirche verließe. Darauf habe sich die Mutter empört. Sie habe ein Recht darauf, das Konzert zu besuchen; sie habe schließlich Eintritt bezahlt. Daraufhin habe, so der Beschwerdeführer weiter, ein Besucher der Mutter das Eintrittsgeld gegeben. Diese habe daraufhin mit Kind, Kinderwagen und Oma protestierend den Raum verlassen. Danach hätten die Musiker ungestört weiterspielen können. Der Dirigent habe dem Beschwerdeführer für seine Intervention gedankt. Selbst wenn sein Name nicht genannt werde, fühle er sich doch durch die Berichterstattung diffamiert. Der Mann legt seiner Beschwerde den Leserbrief eines Konzertbesuchers bei. Darin werde der Sachverhalt richtig dargestellt. Der Chefredakteur der Zeitung zitiert aus einer Stellungnahme des Autors. Der habe von der Störung durch das Kind gar nichts mitbekommen. Er habe einen Vorfall erst registriert, als der ältere Konzertbesucher und andere Anwesende sich durch lautstarke Rede und Gegenrede hervorgetan hätten. Der Autor habe seine eigenen Eindrücke und die anderer Besucher in seinem Bericht und im Kommentar verarbeitet. Die Erwähnung des Zwischenfalls bei dem Konzert sowie dessen Kommentierung ohne jegliche Namensnennung sei weder eine Hetztirade, üble Nachrede noch Beleidigung einer bestimmten Person oder gar der älteren Generation. Es sei auch kein Missbrauch der Pressefreiheit. Ganz im Gegenteil bedürfe es gerade der Pressefreiheit, um solche Vorfälle mit der in diesem Fall gebotenen Anonymisierung ohne Maulkorb thematisieren zu können. (2008)