Im “Haus der Lüste“ kräftig mitgemischt
Zeitung weist Vorwurf zurück, Pornografie veröffentlicht zu haben
„Ich habe ein Gruppensex-Baby“ titelt eine Boulevardzeitung. Sie berichtet in Wort und Bild über eine junge Frau und ihre mittlerweile ein Jahr alte Tochter. Auf einem Foto ist die Frau zu erkennen; ihr Kind wird verfremdet dargestellt. Ein weiteres Foto zeigt die Frau hochschwanger. Ein drittes Bild wurde bei einer vermeintlichen „Orgie“ aufgenommen. Es zeigt zwei kopulierende Paare. Der Bildtext lautet: „Ist Joy so entstanden? Dieses Foto wurde bei einer der Orgien im `Haus der Lüste´ gemacht. Auch Mandy mischte kräftig mit.“ Mandy ist Joy´s Mutter. Im Beitrag ist die Rede davon, dass acht Männer zum Vaterschaftstest mussten, weil Mutter Mandy offensichtlich nicht weiß, wer der Erzeuger ihrer Tochter ist. Ein Leser und eine Leserin wenden sich an den Deutschen Presserat. Der Leser moniert die pornografischen Fotos. Hier werde unter dem Mäntelchen der Leserinformation Pornografie in kleinen Dosierungen auch an den minderjährigen Betrachter gebracht. Die Leserin sieht einen Verstoß gegen die Ziffern 1, 8, 9 und 11 des Pressekodex. Nach ihrer Auffassung achtet der Artikel weder die Menschenwürde noch beachte er, welche Wirkung die voyeuristischen Bilder auf Menschen hätten, die keine Grenzen sexueller Übergriffe, auch auf Jugendliche und Kinder, mehr kennen. Wofür gebe es journalistische Ethik, wenn Journalisten und Zeitungen Kinder nicht vor dieser entwürdigenden Darstellung ihrer eigenen zufälligen Zeugung schützten. Wer Pornografie kaufen wolle, könne dies tun. Eine allgemein zugängliche Zeitung müsse sich davon jedoch deutlich absetzen. Nach Darstellung der Rechtsabteilung der Zeitung beruhe die Berichterstattung auf den Angaben von Mandy, die sich von der Veröffentlichung erhofft habe, möglicherweise den Vater ihrer Tochter zu finden. Das Einverständnis der 20-Jährigen schließe eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte aus. Der Pressekodex sei auch nicht durch das im „Haus der Lüste“ gemachte Foto verletzt. Die vollständige oder teilweise Darstellung des nackten menschlichen Körpers sei als solche noch nicht pornografisch. Bereiche der Scham seien großflächig gepixelt worden. Die handelnden Personen seien nicht erkennbar. Im Mittelpunkt der Geschichte stünde die Suche nach dem Vater und nicht die Aufnahme der beiden Paare. Den Vorwurf, Pornografie veröffentlicht zu haben, weist die Rechtsabteilung zurück. (2007)