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Kandidat „schmuggelt“ sich ins Bild

Redaktion stellt Foto frei und beschränkt sich auf Hauptbeteiligte

Die Lokalausgabe einer Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Den Schwachen helfen, ist unser Auftrag“ über die Jahresabschlussfeier eines VdK-Ortsverbandes. Zum Artikel gehört ein Foto, auf dem neun Personen – Ehrende und Geehrte – zu sehen sind. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass das Foto aus mehreren Einzelbildern zusammengesetzt ist. Dabei seien zwei Personen weggelassen worden. Der Chefredakteur teilt mit, das veröffentlichte Fotoelement bestehe aus mehreren „Freistellern“. Abgebildet seien alle geehrten Jubilare und die ehrende VdK-Vorsitzende. Das Foto gebe die exakte Zusammensetzung der Jubilarehrung wieder. Der Chefredakteur ergänzt, der Fotograf habe die Beteiligten nochmals zu einem Bild gebeten. Zwei Herren, die mit der Ehrung gar nichts zu tun gehabt hätten, hätten sich ungefragt dazugestellt. Einer der beiden sei der neue Bundestagskandidat der SPD im Kreis gewesen. Die Zeitung lehne es strikt ab, dass Ehrungen etc. von Politikern zur Selbstdarstellung genutzt würden. Deshalb habe sich der verantwortliche Lokalredakteur dazu entschieden, die an der Ehrung wirklich beteiligten Personen freizustellen. Dass es sich um ein freigestelltes Bild handele, sei auf den ersten Blick zu erkennen und bedürfe keiner weiteren Erklärung. Von einer manipulierten Berichterstattung könne keine Rede sein. (2008)