Feste Regeln bei Leserumfragen
Beachtung eindeutiger Kodex-Vorschriften vermeidet Missverständnisse
„Deutschland streitet über Tempolimit 130“ – so überschreibt eine Regionalzeitung einen Artikel zum Thema Tempolimit auf Autobahnen. Sie berichtet darin über das Ergebnis einer Leserumfrage. Eine klare Mehrheit der Befragten habe sich demnach für eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgesprochen. Ein Leser sieht in der Veröffentlichung eine gezielte Stimmungsbeeinflussung. Es werde suggeriert, dass eine - eventuell sogar repräsentative - Umfrage stattgefunden habe. Tatsächlich seien die Umfrageergebnisse jedoch aus Leserzuschriften abgeleitet worden, so dass lediglich wenige einzelne Zuschriften und Anrufe der „Umfrage“ zugrunde lagen. Die Basis der Umfrage – so der Leser – seien nicht angegeben worden. Der Chefredakteur der Zeitung: Aus der Themenaufbereitung gehe eindeutig hervor, dass es sich nicht um eine systematische Befragung gehandelt habe. Man habe die Leser zur Stellungnahme aufgerufen und die eingegangenen Anmerkungen dann verarbeitet. Nirgendwo sei zu lesen, dass zwei Drittel der Bevölkerung Befürworter des Tempolimits seien. Bei der Gewichtung der Stellungnahmen – so der Chefredakteur – habe die Redaktion darauf geachtet, dass beide Seiten in gleichem Maße zu Wort kamen. Das Ganze sei durch einen Pro- und Contra-Kommentar abgerundet. Beim besten Willen sei nicht einzusehen, inwieweit der Zeitung eine nicht objektive Berichterstattung vorzuwerfen sei. Die Quelle der Umfrageergebnisse sei im Übrigen sehr wohl vermerkt. (2007)