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Hinweis auf Roma und Sinti überflüssig

Ofenbauer musste vor Gericht um sein Geld kämpfen

Ein Ofenbauer streitet sich mit einer Frankfurter Familie. Es geht um einen Ofen, der für 22.000,- D-Mark im Jahr 2001 den Besitzer wechselte. Eine Anzahlung wurde geleistet. Als sich der Handwerker um die Restzahlung bemüht, sieht er sich Mängelforderungen ausgesetzt. Eine Regionalzeitung berichtet über die gerichtliche Auseinandersetzung. Dabei ist davon die Rede, dass die Frankfurter Familie Sinti- und Roma-Kreisen zuzurechnen ist. Bei dem Versuch, zivilrechtliche Forderungen durchzusetzen, habe sich die “Familienmutter” als Sozialhilfeempfängerin entpuppt und der vermeintliche Familienvater sei spurlos verschwunden. Im Strafverfahren wegen Betrugs ging es nun darum herauszufinden, ob die Frankfurter Familie beim Ofenkauf vorsätzlich verschwiegen hat, dass sie den Kaufpreis nicht bezahlen könne. Die Beschwerdeführerin sieht einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierung von Minderheiten) und wendet sich an den Deutschen Presserat. In dem Artikel werde der Eindruck erweckt, es bestehe ein Zusammenhang zwischen der Zugehörigkeit der Familie zur Gruppe der Sinti und Roma und dem vermeintlich begangenen Betrug. Die Zeitung bezieht sich auf die Gerichtsverhandlung, in der während der Beweisaufnahme mehrmals von der Frankfurter Familie aus dem Kreis der Sinti und Roma die Rede gewesen sei. Sie unterstellt daher, dass dieser Sachverhalt auch das Gericht in seiner Urteilsfindung beeinflusst habe. Außerdem sei der umstrittene Ausdruck ohne jegliche Wertung zitiert worden. (2005)