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„Noch schärfer als die Feuchtgebiete“

Boulevardzeitung bringt Passagen aus dem Buch einer Schülerin

„Mein Buch ist noch schärfer als ´Feuchtgebiete´ von Charlotte Roche“ titelt eine Boulevardzeitung über das Buch einer 18-jährigen Schülerin. Der Beitrag enthält Auszüge. Darin werden sexuelle Erlebnisse geschildert. Der Beschwerdeführer im Fall BK2- 256/08 sieht in der Veröffentlichung eine Gefahr für jugendliche Leser. Die Buchpassagen seien moralisch verwerflich und verletzten seine ethische Einstellung. Ein anderer Leser (Beschwerdesache BK2-257/08) gehöre dieser Text nicht in eine für jedermann zugängliche Tageszeitung. Damit werde die Brutalität in der Sexualität gefördert. Die Rechtsabteilung der Zeitung stellt fest, diese habe aus einem Buch mit provozierendem Thema und Text zitiert, das frei verkäuflich sei und nicht auf dem Index stehe. Es behandele ein Thema, das vor Monaten schon ähnlich in dem Buch „Feuchtgebiete“ von Charlotte Roche aufbereitet worden sei. Dieses Buch sei ein Bestseller des Jahres 2008 gewesen. Es habe kaum eine Zeitung oder eine Talkshow gegeben, in der die Autorin nicht aufgetreten sei und aus ihrem Buch zitiert habe. Die Geschichte dieses Romans sei bestens geeignet, die „sittlichen Überzeugungen“ der Gesellschaft im Sinne der Ziffer 10 des Pressekodex (Religion, Weltanschauung, Sitte) realistisch, aktuell und konkret zu beschreiben. Im Oktober 2008 sei dann der nächste Sex-Bestseller „Frühling und so“ erschienen, aus dem die Zeitung zitiert habe. Dass die Wiedergabe einiger Textstellen den Jugendschutz im Sinne des Pressekodex verletze, sei auszuschließen. Selbst wenn den Beschwerdeführern zuzustimmen sei, dass es sich um einen anstößigen und ekelhaften Text handele, stamme er doch von einer 18-Jährigen und „spiegele den Alltag ihrer Umgebung“ wieder. Dem Schutz von Kindern, die nicht zur Zielgruppe der Zeitung gehörten, werde das Blatt gleichwohl gerecht, da der Beitrag weit hinten im Innenteil der Zeitung erschienen sei. (2008)