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Nicht ein zweites Mal Opfer

Kinder waren nicht ausreichend unkenntlich gemacht worden

Auf der Titelseite einer Boulevardzeitung und im Innern des Blattes sind Farbfotos eines siebenjährigen Schützen und seines fünfjährigen Opfers zu sehen, die aus einem kleinen bayerischen Ort stammen. Der Ältere hatte seinen kleinen Bruder mit dem Sportgewehr des Vaters erschossen. Die Namen der Kinder werden genannt. Eine Leserin ruft den Deutschen Presserat an, weil sie bemängelt, dass die Kinder deutlich erkennbar sind. Sie könne nicht erkennen, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit so groß sei, dass die Persönlichkeitsrechte der Kinder und auch der Eltern dahinter zurücktreten müssten. Die Zeitung teilt mit, dass sie die Fotos der Kinder aus dem Kreis der Familie bekommen habe. Es sei lediglich darum gebeten worden, die Gesichter zu pixeln, was auch ohne diese Bitte geschehen sei. Die Familie habe die Veröffentlichung nicht kritisiert. Eine Berichterstattungspflicht habe bestanden. Diese ergebe sich aus der Ungewöhnlichkeit des tragischen Falles und aus dem Umstand, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. (2005)