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Leserbrief sinnentstellend gekürzt

Intention der Einsenderin wurde in ihr Gegenteil verkehrt

“Mehr Zivilcourage” steht über einem Leserbrief, den eine Regionalzeitung - an einigen Stellen gekürzt - abdruckt. Zwar fordert die Autorin, eine Lehrerin, darin zum einen mehr Zivilcourage, wenn Kinder offensichtlich misshandelt würden. Zum anderen macht sie jedoch auch auf folgendes aufmerksam: Das, was “niemandem hilft, sind die Kerzen und die Kuscheltiere, sie dienen nur der eigenen Beruhigung oder als Alibi beim Betroffenheitstourismus. (…) Dass die Schüler in … schulfrei zum Besuch der Beerdigung kommen, ist die traurige Krönung dieser Farce…”. Der Leserbrief wird ohne die letztgenannte Passage veröffentlicht. Die Beschwerdeführerin sieht die Kürzungen in ihrem Leserbrief als wesentlich und vor allem als sinnentstellend an. Dieser Meinung sind auch ihre Schüler. Die Zeitung steht zu ihrer Bearbeitung des Leserbriefs. Sie sieht keine kürzungsbedingte Sinnentstellung. (2005)