Bank spricht von böswilliger Unterstellung
Zeitung kolportiert Gerüchte, ohne Fakten vorzulegen
Eine Regionalzeitung berichtet über eine Bank, die den Mietvertrag für ein Ladengeschäft auflöst. In der Überschrift auf der Titelseite heißt es: „Aus für den Nazi-Laden! 800 000 Euro für den Besitzer?“ Ein weiterer Beitrag ist überschrieben: „Nazi-Laden: Nun kassiert der Besitzer richtig ab“. Es geht um einen Nazi-Laden in einer der Bank gehörenden Passage. Die Zeitung weiter: „Gerüchten zufolge hat sich die …-Bank den Auszug des Nazi-Klamotten-Ladens stolze 800 000 Euro kosten lassen. Diese Summe wollte Banksprecher … weder bestätigen noch dementieren“. Der Beschwerdeführer – er ist der betroffene Banksprecher – wirft der Zeitung vor, die genannte Summe sei eine böswillige Unterstellung. Die Zeitung habe keine Quelle für den Betrag genannt. Die Bank habe die Summe wegen einer Verschwiegenheitsvereinbarung mit dem Mieter des Ladens weder konkretisiert noch dementiert. Zur Vorgeschichte erklärt der Beschwerdeführer, erst beim Einzug des Laden-Mieters sei der Bank bewusst geworden, dass dort Kleidung der rechten Szene angeboten wurde. Sie spricht von einer peinlichen Panne und habe den Fehler öffentlich eingestanden. Ebenso sei angekündigt worden, dass die der Bank gehörende und die Passage betreibende Holding den Laden schnellstmöglich schließen wolle. Nachdem der Vorwurf im Raum gestanden habe, dass die Bank mit einer hohen Summe das Problem lösen wollte, sei eine Pressemitteilung herausgegeben worden. Diese sei überschrieben worden: „Prämie für Auszug von Mieter … ausgeschlossen“. Dies bedeute, dass, wenn es zu einer vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages komme, der Mieter nach geltendem Recht nur Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Kosten habe. Dies seien Posten, die sich kaufmännisch errechnen ließen. Darauf habe der Banksprecher den Reporter der Zeitung hingewiesen – nämlich, dass es sich lediglich um eine Summe handele, die üblicherweise in der freien Wirtschaft in vergleichbaren Fällen gezahlt werde. Die „kaufmännische Einigung“ sei erzielt worden. Der Chefredakteur der Zeitung beruft sich auf die Pressemitteilung, in der es geheißen habe, dass keine Auszugsprämie gezahlt worden sei. Daraufhin habe der Reporter beim Bank-Sprecher nachgefragt, ob wirklich kein Geld geflossen sei. Dieser habe geantwortet, man habe eine „kaufmännische Einigung“ erzielt. Der Reporter habe nachgehakt und gefragt, ob die kaufmännische Lösung eine Zahlung von 800 000 Euro beinhaltet habe. Diese Summe sei seit einiger Zeit Gegenstand von Vermutungen, die auch in mehreren Medien geäußert worden seien. Der Sprecher habe weder bestätigen noch dementieren wollen. Nach dem Gespräch habe die Zeitung die Frage aufgeworfen, ob die Bank 800 000 Euro bezahlt habe. Sie habe vermerkt, dass die Bank diese Summe weder bestätigen noch dementieren wolle. (2008)