Öffentliches Interesse für Regionalflughafen
Zeitung kann Leserreisen mit gekennzeichneten Anzeigen bewerben
Mit zwei Fotos und einer Bildunterzeile berichtet eine Regionalzeitung über die Rückkehr von Kur-Uaubern, deren Aufenthalt in einem ungarischen Heilbad von der Zeitung in Zusammenarbeit mit einem Reiseunternehmen organisiert worden war. Bei diesem Anlass weist das Blatt auf eine ähnliche Reise ein paar Wochen später hin. Eine Leserin vermisst bei der Berichterstattung ein öffentliches Interesse und spricht deshalb von Schleichwerbung. Mit der Veröffentlichung werde Werbung für eine von der Zeitung selbst veranstaltete Reise gemacht. Sie wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung hält es für korrekt, dass der Verlag seine Leserreisen bewerbe. Dies tue man jedoch ausschließlich mit gekennzeichneten Anzeigen. Dass man in diesem Fall über den Direktflug nach Ungarn berichtet habe, habe einen guten Grund. Das öffentliche Interesse am nahe gelegenen Regionalflughafen sei groß. Rund 70.000 Bürger hätten eine Erklärung mit der Forderung nach Verlängerung der Startbahn unterschrieben. Jeder Start und jede Landung einer Chartermaschine werde von den Bürgern begrüßt. Die große Mehrheit der Bürger habe die Nachricht vom Direktflug ab dem Regionalflughafen begeistert aufgenommen. Korrekt sei die Behauptung der Beschwerdeführerin, dass der Verlag mit einem kleinen Anteil an der Fughafen-GmbH beteiligt sei. Die Chefredaktion weist noch darauf hin, dass der Ehemann der Beschwerdeführerin an der Spitze des örtlichen Naturschutzbundes stehe und ein Gegner des Flughafenausbaus sei. Auch die Beschwerdeführerin sei in ihrer Eigenschaft als stellvertretende Kreisvorsitzende des Naturschutzbundes bei einer öffentlichen Anhörung zum Thema Flughafenausbau aufgetreten. (2006)