Es war ein Freund und nicht der Schwager
Unkorrekte Berichterstattung bei einem Insolvenzverfahren
Eine Fachzeitschrift berichtet auf ihrer Titelseite über das Insolvenzverfahren eines Möbelgeschäfts. Schon in der Überschrift erscheint das Wort „Vetternwirtschaft“. Es ist davon die Rede, dass der Insolvenzverwalter seinen Schwager mit der Sanierung der Firma beauftragt habe. Die Rechtsvertretung des namentlich erwähnten Insolvenzverwalters sieht eine falsche Berichterstattung, die die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten verletze. Der Beauftragte sei zwar ein Freund des Beschwerdeführers, aber nicht sein Schwager. Ausschlaggebend für den Auftrag sei die sehr gute Qualifikation gewesen. Die Zeitschrift teilt mit, sie habe eine Gegendarstellung des Beschwerdeführers abgedruckt. Aus dem anwaltlichen Schriftverkehr gehe hervor, dass man sich zügig mit der Gegenseite geeinigt habe. Eine fehlerhafte Recherche habe zu der falschen Behauptung geführt, dass der Beschwerdeführer seinen Schwager als Geschäftsführer eingesetzt habe. Die beiden Herren seien nicht verschwägert, was die Redaktion richtig gestellt habe. (2009)