Angehörige zum zweiten Mal Opfer
Veröffentlichung bedauert und Leser um Entschuldigung gebeten
Beim Einsturz eines mehr als 100 Meter hohen Gerüsts kommen auf einer Baustelle in Grevenbroich fünf Männer ums Leben [Zahl später auf drei korrigiert]; mehrere werden schwer verletzt. Dem Bericht einer Regionalzeitung ist ein Foto beigestellt. Im Mittelpunkt ein Arbeiter, der tot in einem Sicherheitsgurt hängt. Er ist seitlich von hinten zu sehen. Ein Leser sieht einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte). Die Intimsphäre des Verunglückten werde nicht gewahrt. Er schreibt: „Bei (…) fünf Todesopfern genügt ein Blick in die Todesanzeigen der Region, um das Opfer (…) sogar individuell in der gesamten Region zu identifizieren“. Durch die „unangemessene öffentliche Zurschaustellung“ werde der Tote in seiner Ehre verletzt. Der Leser, der den Deutschen Presserat anruft, hält die Abbildung für unangemessen sensationell. Mit einer Beschwerde meldet sich auch der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum. Er spricht von einem „sterbenden und in höchstem Maße körperlich und seelisch leidenden Menschen“. Die betroffenen Angehörigen würden durch die Veröffentlichung ein zweites Mal zu Opfern gemacht. Die Verlagsleitung der Zeitung räumt ein, mit dem Abdruck des Bildes „am Ende wohl eher eine falsche Entscheidung“ getroffen zu haben. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Wir bedauern außerordentlich, Gefühle verletzt zu haben, dies entspricht nicht den Werten und Zielen, für die unsere Zeitung steht. Sensationsberichterstattung zur Auflagensteigerung ist noch nie das Ziel der von unserem Haus vertretenen Art des Journalismus gewesen und wird es auch in Zukunft nicht sein“. Die Verlagsleitung habe den Beschwerdeführern schriftlich ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht. In einer Stellungnahme habe die Chefredaktion sich bei den Lesern entschuldigt. Gleichzeitig habe man sich in dem Beitrag bemüht, die Gründe für die Veröffentlichung des Fotos zu erklären. (2007)