Eine Zeitung gerät ins „Fadenkreuz“
Kleinstadt-Querelen im Dreieck Partei, Bürgermeister und Zeitung
In mehreren Beiträgen berichtet eine Lokalzeitung über die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) in einer Kleinstadt. Darin geht es unter anderem um die Anzeige des Bürgermeisters gegen zwei UWG-Mitglieder wegen Nötigung. Hintergrund ist der Streit um einen Ratsbeschluss zur Pachtverlängerung mit dem Betreiber der Stadthalle. Die UWG tritt als Beschwerdeführer auf und wirft der Zeitung eine unfaire Berichterstattung vor. Pressemitteilungen würden oft an entscheidenden Stellen gekürzt oder gar nicht gedruckt. Mit Leserbriefen sei es nicht anders. Die Möglichkeit zur Korrektur oder Gegendarstellung werde der Wählergemeinschaft nicht gewährt. Sie wirft der Zeitung parteiliche Berichterstattung zu ihren Lasten vor, bedingt durch das enge Beziehungsgeflecht zwischen dem Geschäftsführer der Stadthallen GmbH, dem Bürgermeister und dem Verlag der Zeitung. Ein Gespräch zwischen verantwortlichen Redakteuren und dem Vorsitzenden der UWG sei erfolglos geblieben. Der Redaktionsleiter kann in der Berichterstattung keine falschen Aussagen erkennen. Er merkt an, dass seit Gründung der Wählergemeinschaft eine Reihe von ehrenamtlich Handelnden sowie Mitarbeiter der Verwaltung mit einer Vielzahl von Vorwürfen konfrontiert worden seien. Ein Ermittlungsverfahren habe sich an das nächste gereiht. Darüber habe die Zeitung natürlich berichtet und das nicht immer zur Freude der UWG. Nun sei die Zeitung offensichtlich ebenfalls in deren „Fadenkreuz“ geraten. (2008)