Überschrift ist unangemessen zynisch
„Scheidung auf albanisch“ über Gerichtsdrama mit drei Toten
In einer Lokalzeitung erscheint ein Bericht mit der Überschrift „Scheidung auf albanisch“. Dabei geht es um eine Schießerei in einem italienischen Gericht. Ein Mann albanischer Herkunft erschießt seine Frau und deren Bruder. Er selbst wird von der Polizei getötet. Das Ehepaar hatte sich wegen strittiger Sorgerechtsfragen vor Gericht gegenübergestanden. Ein Leser ist der Ansicht, dass mit dem Beitrag der Eindruck erweckt werde, „als ob Scheidungen bei bestimmten Volksgruppen mit einem Massaker gelöst werden“. Der Beschwerdeführer, der sich an den Deutschen Presserat wendet, spricht von einer „infamen Diktion“. Der Chefredakteur der Zeitung wehrt sich gegen diesen Vorwurf. Die Überschrift der von einer Agentur übernommenen Meldung spiele auf den berühmten Film „Scheidung auf italienisch“ aus dem Jahr 1962 an. Dieser Film beschäftige sich mit einem Scheidungsfall und den Mordfantasien des Hauptdarstellers. Die kritisierte Überschrift sei von der Redaktion formuliert worden. Daraus die Schlussfolgerungen des Beschwerdeführers zu ziehen, falle in den Rahmen der persönlichen Geschmacksfragen, meint der Chefredakteur. Nach seiner Auffassung könne der durchschnittliche Zeitungsleser durchaus die Doppeldeutigkeit der Schlagzeile erkennen. (2007)