Agentur meldet unter korrekter Überschrift
Die Schlagzeile „Scheidung auf albanisch“ ging nicht auf ihr Konto
„Scheidung auf albanisch“ – unter dieser Überschrift veröffentlicht eine Lokalzeitung eine Agentur-Meldung. Dabei geht es um eine Schießerei mit drei Toten anlässlich eines Gerichtstermins in Italien. Ein aus Albanien stammender Mann erschießt seine Ehefrau und deren Bruder. Die Polizei tötet den Mordschützen. Das Ehepaar hatte sich wegen Sorgerechtsfragen vor Gericht gegenübergestanden. Ein Leser der Zeitung kritisiert, mit dem Beitrag „Scheidung auf albanisch“ werde der Eindruck erweckt, „als ob Scheidungen bei bestimmten Volksgruppen mit einem Massaker gelöst werden“. Der Beschwerdeführer, der den Deutschen Presserat anruft, spricht in diesem Zusammenhang von einer „infamen Diktion“. Der Chefredakteur der Agentur, gegen die sich die Beschwerde richtet, vermag in ihrem Bericht keine „infame Diktion“ zu erkennen. Er legt die Originalmeldung vor, die die Überschrift trägt „Scheidungstermin: Drei Tote bei Schießerei in italienischem Gericht“. (2007)