Viel Lärm um Nacktfoto eines Lehrers
Per E-Mail verschicktes Bild geriet in die falschen Hände
„Nacktfoto-Terror gegen Religionslehrer“ überschreibt eine Boulevardzeitung ihren Bericht über die Verfolgung eines Pädagogen durch den Ex-Freund der jetzigen Freundin des Lehrers. Der Stalker habe sich ein Nacktfoto des Religionslehrers, das dieser aus Jux per E-Mail an seine Freundin geschickt habe, beschafft und per Internet an den Arbeitgeber des Betroffenen und an eine Boulevardzeitung verschickt. Der Artikel ist mit mehreren Fotos illustriert. Eines davon zeigt den Pädagogen nackt im Schneidersitz. Ein anderes kleinformatigeres Foto zeigt den Mann zusammenmontiert mit einer Comic-Figur und dem Bild eines Anwalts sowie einigen Beschriftungen, die neben Beschimpfungen auch die Anschrift und den Namen der Schule enthalten, an der der Religionslehrer arbeitet. Dieser wendet sich als Beschwerdeführer an den Deutschen Presserat. Dasselbe macht sein Vater in gleicher Sache. Der Betroffene räumt ein, dass der Artikel nicht zu beanstanden sei und den Sachverhalt angemessen schildere. Die Beschwerde beziehe sich auf die Veröffentlichung der von dem Stalker an die Zeitung geschickten Fotos. Im letzten von drei Gesprächen habe er der Autorin mehrfach gesagt, dass er mit der Veröffentlichung der Stalker-Fotos nicht einverstanden sei. Die Redakteurin sei einverstanden gewesen und habe obendrein zugesagt, den zur Veröffentlichung vorgesehenen Artikel vorab zur Kenntnis zu geben. Dies sei nicht geschehen. Die Autorin habe in einem weiteren Telefonat von einem Missverständnis gesprochen. Beide Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass der Abdruck der Fotos die Persönlichkeitsrechte und die Ehre des Religionslehrers verletzten. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, dass der Beschwerdeführer am Text nichts auszusetzen habe. Die Autorin habe dem Pädagogen telefonisch ausdrücklich gesagt, dass die Zeitung das Nacktfoto – darum gehe es ja im Text – „zwingend“ veröffentlichen werde. Eine Zusicherung, den Beitrag vor Veröffentlichung, dem Religionslehrer zur Kenntnisnahme vorzulegen, habe es nicht gegeben. Dieser habe der Autorin gegenüber am Tag nach der Veröffentlichung beklagt, dass das Foto so groß gebracht worden sei. Der Artikel jedoch sei in Ordnung. Er habe der Journalistin gegenüber sogar angekündigt, die Redaktion über etwaige Gerichtstermine mit dem Stalker oder sonstige Neuigkeiten in dem Fall zu informieren. (2007)