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Viel Ärger um einen Strafzettel

Widersprüche zwischen einer Parksünderin und einem Hilfspolizisten

Unter der Überschrift “Ärger ums ´wilde´ Parken” berichtet eine Lokalzeitung über Falschparker vor einer Kindertagesstätte. Namentlich genannt wird eine Mutter, die sich über einen Strafzettel geärgert hatte. Sie hielt das Knöllchen für ungerechtfertigt, denn die Parkmöglichkeiten seien wegen einer Baustelle sehr eingeschränkt gewesen und andere Fahrzeuge durch die Parkenden nicht behindert worden. Die Frau wendet sich an den Deutschen Presserat, weil sie in der Zeitung namentlich genannt worden ist. Die ihr zugeschriebene Aussage, sie habe den Hilfspolizisten unter Androhung einer Strafanzeige davor gewarnt, ihr einen Strafzettel zu verpassen, habe sie nicht gemacht. Vielmehr habe sie den “Hipo” gefragt, ob er sich nicht schäme, an dieser Stelle Strafzettel an Eltern auszustellen. Der Redaktionsleiter berichtet, die Frau habe sich an den zuständigen Redakteur mit der Bitte gewandt, aus der Sache eine Geschichte zu machen. Die Nennung oder Nichtnennung des Namens spielte nach seiner Aussage bei dem Gespräch keine Rolle. Der Redaktionsleiter weist darauf hin, dass sich die Frau in einer anderen Zeitung in einem Leserbrief mit vollem Namen zur gleichen Sache geäußert habe. Dieser Leserbrief, die Stellungnahme des Bürgermeisters und die Schilderung der Beschwerdeführerin seien Basis für den nunmehr kritisierten Bericht gewesen. Im Übrigen habe der Autor besonders drastische Bemerkungen der Frau gegenüber dem Hilfspolizisten weggelassen. (2006)