Zeitung wird Fehler nicht wiederholen
Pressemitteilung einer Partei nicht gekennzeichnet
„Kohlekraftwerk: SPD will keine Geheimniskrämerei“ titelt eine Regionalzeitung. Im Artikel geht es um die Stellungnahme des örtlichen SPD-Vorsitzenden zu einem Bericht der regionalen Kraftwerke im Umweltausschuss. Ein Leser kritisiert, dass der Artikel im Wesentlichen identisch ist mit einer SPD-Mitteilung. Lediglich deren vierter Absatz sei nicht übernommen worden. Im fünften habe die Redaktion geringfügige Veränderungen vorgenommen. Der Beschwerdeführer sieht die in Ziffer 1, Richtlinie 1.3, des Pressekodex gebotene Kennzeichnungspflicht von Pressemitteilungen verletzt. Der Chefredakteur der Zeitung bezeichnet die Beschwerde als vollauf berechtigt; er bedauert die Veröffentlichung. Hausintern habe er Vorsorge getroffen, dass die Wiederholung eines solchen Vorganges so gut wie ausgeschlossen wird. (2007)