Toten Terroristen im Bild gezeigt
Weltweit veröffentlichen alle Medien Nachricht und Foto
“Hier liegt der grausame Terror-Schlächter” titelt eine Boulevardzeitung über den Tod des Terroristen Sarkawi. Dabei wird geschildert, wie das Versteck des Terroristen im Irak ausfindig gemacht wurde und wie amerikanische Kampfflugzeuge dieses dann mit Bomben zerstörten. Neben dem Bericht ist der tote Sarkawi großformatig abgebildet. Der Beschwerdeführer sieht einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, in dem die Intimsphäre des Menschen definiert ist, und wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Grenze zur unangemessenen Darstellung von Gewalt sei überschritten worden. Der Abdruck eines großen Leichenfotos sei ein Eingriff in die Intimsphäre des Menschen, die auch ein Terrorist habe. Ein solches Foto diene nur der Schaulust der Leser und missachte zudem völlig den Jugendschutz. Das Foto des toten Terroristen, so die Rechtsabteilung der Zeitung, sei der internationalen Presse von US-Militärs großformatig präsentiert und daraufhin in allen Medien weltweit veröffentlicht worden. Bei der Nachricht handle es sich um ein Ereignis von hohem öffentlichem Interesse. Der Verlag weist auf eine offensichtlich weltweite Übereinkunft hin, tote politische Verbrecher, Diktatoren und Terroristen der Öffentlichkeit zu präsentieren. (2006)